Allgemeine Information

Allgemeine Information von Margareta 24h PFLEGE für gewerblich angemeldete Pflegekräfte aus Polen.

Wir planen und organisieren die Entsendung polnischer Betreuungskräfte nach Deutschland.
Margareta 24h PFLEGE funktioniert als Personalvermittlung professional und legal und vermittelt eine polnische Betreuungskraft für hilfsbedürftige Personen.

Die Pflegekraft aus Polen hilft bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und grundpflegerischen Tätigkeiten. Medizinische Pflege wie Medikamentenversorgung, Verbände anlegen, Spritzen usw. sind ausgeschlossen.

Margareta 24h PFLEGE plant und organisiert für die polnische Pflegekraft die Ein- und Abreise, Anmeldung bei der Krankenkasse, sämtliche erforderlichen behördlichen Dokumente, sowie die gewerbliche Anmeldung beim Finanzamt.

Da die polnischen Kräfte für ihre gewerblichen Dienstleistungen beim Finanzamt angemeldet werden, wird ihr Jahreseinkommen versteuert und es muss eine Einkommenserklärung abgelegt werden.

Wobei wir selbstverständlich kostenlos behilflich sind.

Einige Beispiele:

Bis 12.104 € Jahrereinkommen etfällt keine Steuer!
Bei 13.000 €Jahreseinkommen beträgt die Steuer 134,00 €
Bei 14.000 € Jahreseinkommen beträgt die Steuer 300,00 €
Bei 16.000 €Jahreseinkommen beträgt die Steuer 688,00 €

Leistungen:

Grundpflege:

  • Körperpflege (z.B: An- und Ausziehen….)
  • Hilfestellungen im Bad
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Die Mobilisation und Lagerung (je nach Bedarf)

Hauswirtschaftliche Versorgung:

  • Putzen
  • Waschen
  • Kochen
  • Einkafen (eine Versorgung von Haustieren nach Absprache)

Alltagsbetreuung:

  • Gespräche
  • Beschäftigung
  • Begleitung zu Termine (z.B: Arztbesuch….)

Aktivierung:

Im Bedarfsfall unterstützen die Betreuungskräfte der 24 h Pflege bei der Erhaltung körperlicher oder geistiger Fähigkeiten durch Hilfe zur Selbsthilfe oder die Mobilisierung zu Aktivitäten.

Wichtige Information:

Unseren Betreuungskräften übernehmen keine medizinische Behandlungspflege, weil sie für diese medizinische Tätigkeit nicht zugelassen sind.

Zahlungsbedingungen für gewerblich angemeldete Pflegekräte aus Polen.

Zahlungsbedingungen: für gewerblich angemeldete Pflegekräte aus Polen Wie wir in unseren Allgemeinen Informationen schon mitgeteilt haben planen und organisieren wir für unsere polnischen Pflegekräfte sämtliche Formalitäten. Es bestehen folgende Zahlungsvereinbarungen:

1. Für die Bus An- und Abreise legen wir folgendes fest: 5 Tage bevor Ihre polnische Pflegekraft zu ihrem Einsatzort anreist erhalten Sie von der MARGARETA 24 H PFLEGE eine Rechnung für die Fahrkosten der Anreise vom Heimatort zum Einsatzort. Das Gleiche gilt auch für die Abreise! Diese Rechnung muss innerhalb von 2 Tagen, nach Erhalt, beglichen werden.

2. Versicherungen: Für die Versicherungsbeiträge gilt die gleiche Vorgehensweise, wie im Punkt 1) beschrieben.

3. Monatsabrechnungen: Nachdem Ihre Pflegekraft einen Monat lang ihre Leistungen erbracht hat, erhalten Sie von der Margareta Agentur zwei Zahlungsaufforderungen.

a) Die Lohnabrechnung für Ihre Pflegekraft, die Sie bitte direkt auf das Konto der Pflegekraft überweisen. (Somit können Sie sicher sein, dass Ihre Pflegekraft legal aberechnet wird, also eine Ausbeutung ausgeschlossen werden kann!)

b) Eine Rechnung für unsere monatliche Vermittlungsgebühr. Diese bitten wir direkt auf unser Konto zu überweisen. Alle nötigen Bankverbindungen und Zahlungsziele sind auf unseren Rechnungen vermerkt!