Das Pflegegeld
Pflegegrad (PG) | Privates Pflegegeld |
PG 1 | 0,00 € |
PG 2 | 347,00 € |
PG 3 | 599,00 € |
PG 4 | 800,00 € |
PG 5 | 990,00 € |
Der Entlastungsbetrag: (monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €).
Die Verhinderungspflege: Die Pflegekasse fördert bis zu 1.685 €.
Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € pro Monat von der Pflegekasse.
Steuerentlastung: bis 4.180 € pro Jahr.
Verbesserungen im Wohnumfeld:
Werden Umbauten notwendig, wie z. B. Türverbreiterungen, Umbau des Bades, Installation eines Treppenlifung.
Zuschuss von bis zu 4.000 € an jede Masnahmen.
Monatliche Kosten
Die monatlichen Kosten
belaufen sich auf einen
Betrag von 2.650 Euro bis max 3.450 Euro
Um die genauen Kosten festlegen
zu können benötigen wir unbedingt
Informationen an Hand des Fragebogen (Analyse)
Abhängig von diesen Angaben
können wir Ihnen ein verbindliches
Kostenangebot erstellen.
Bitte beachten Sie den Abschnitt
Zusätzliche Kosten und Leistungen
Bei einer 24h Pflege ist Rufbereitschaft in in der Nacht auch als Arbeitszeit zu betrachten.
Wird die Nachruhe unsere Pflegekraft öfter gestört, muss ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden. Werden bei nicht gewehleisteter, angemessener Nachruhe haben unsere Pflegekräfte das Recht auf eine Erschwerniszulage in Höhe von 10 €/Nacht.
Freizeit der Betruungskraft.
Der Betreuungskraft muss eine wöchentliche Freizeit von mindestens 14 Stunden gewährleistet werden, (z.B. zwei Stunden täglich, zwei freie Nachmittage oder ein ganzer Wochentag)
Nicht gewährleistet und wird mit 10,00 EUR pro Tag ohne Pause vergütet.
Zusätzliche Kosten und Leistungen :
- Führerschein: +100 € ( wenn das von Ihnen erforderlich und erwünscht ist);
- Haustierversorgung: +60€ ( wenn das von Ihnen erforderlich und erwünscht ist);
- Feiertagszuschläge: (doppelte Tageshonorar an diesen Tagen) Weihnachten: (25.12.- 26.12) Neujahr : (01.01) Ostersonntag & Ostermontag;
- Zusäztliche Pflegeperson im Haushalt (Je nach gewünschte Leistungen) Der Tagessatz der Pfelgekraft erhöht sich von 67€ auf 77€;
- Der Betreuungskraft muss eine wöchentliche Freizeit von mindestens 14 Stunden gewährleistet werden, (z.B. zwei Stunden täglich, zwei freie Nachmittage oder ein ganzer Wochentag) nicht gewährleistet und wird mit 10,00 EUR pro Tag ohne Pause vergütet;
- Sprachkenntnis: unfangreicher Wortschatz (Zusatzkosten 100,-€/Monat); fließende Verständigung (Zusatzkosten 200,-€/Monat).