Zahlungsbedingungen: für gewerblich angemeldete Pflegekräte aus Polen Wie wir in unseren Allgemeinen Informationen schon mitgeteilt haben planen und o organisieren wir für unsere polnischen Pflegekräfte sämtliche Formalitäten. Zahl Es bEs bestehen folgende Zahlungsvereinbarungen:
1.) Für die Bus An- und Abreise legen wir folgendes fest: 5 Tage bevor Ihre polnische Pflegekraft zu ihrem Einsatzort anreist erhalten Sie von der MARGARETA 24 H PFLEGE eine Rechnung für die Fahrkosten der Anreise vom Heimatort zum Einsatzort. Das gleiche gilt auch für die Abreise! Diese Rechnung muss innerhalb von 2 Tagen, nach Erhalt, beglichen werden.
2.) Versicherungen Für die Versicherungsbeiträge gilt die gleiche Vorgehensweise, wie im Punkt 1) beschrieben.
3.) Monatsabrechnungen Nachdem Ihre Pflegekraft einen Monat lang ihre Leistungen erbracht hat erhalten Sie von der Margareta Agentur zwei Zahlungsaufforderungen.
a) Die Lohnabrechnung für Ihre Pflegekraft, die Sie bitte direkt auf das Konto der Pflegekraft überweisen. (Somit können Sie sicher sein, dass Ihre Pflegekraft legal aberechnet wird, also eine Ausbeutung ausgeschlossen werden kann!)
b) Eine Rechnung für unsere monatliche Vermittlungsgebühr. Diese bitten wir direkt auf unser Konto zu überweisen. Alle nötigen Bankverbindungen und Zahlungsziele sind auf unseren Rechnungen vermerkt!